Preise
Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) unterscheidet fünf Pflegegrade mit den dazugehörigen Pflegesätzen. Diese leiten sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen mit den Pflegekassen ab. Diverse Kostenträger helfen Ihnen bei der Finanzierung ihres Pflegesatzes, der sich aus den Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung, sowie den Investitionskosten zusammensetzt.
Vollstationäre Pflegegrade | Vom Bewohner zu zahlendes Entgelt (weitere Zuschüsse möglich) | Anteil Pflegekasse | Kosten Pflegeplatz (inkl. Investitionskosten) |
2 | 1.333,85 € | 770,00 € | 2.103,85 € |
3 | 1.334,04 € | 1.262,00 € | 2.596,04€ |
4 | 1.333,92 € | 1.775,00 € | 3.108,92 € |
5 | 1.333,90 € | 2.005,00 € | 3.338,90 € |
Die angezeigten Preise beziehen sich auf die vollstationäre Pflege und verstehen sich als monatliche Gesamtkosten (Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage pro Monat). Aufgrund möglicher Ergänzungsleistungen, wie etwa die Bereithaltung von Zimmern unterschiedlicher Größe oder Zusatzleistungen, können vor Ort abweichende Preise gelten.
Können Sie diese Aufwendungen nicht vollständig aus Eigenmitteln aufbringen, trägt üblicherweise der Sozialhilfeträger den Restbetrag. Bei der Erledigung der Formalitäten sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Informationen zu den Kosten
Vom Bewohner zu zahlendes Entgelt:
Dies ist der Betrag, den der Pflegebedürftige täglich an die Pflegeeinrichtung zu entrichten hat. Die genannten Beträge gelten bei einem Aufenthalt während eines gesamten Kalendermonats. Bei Teilmonaten (Heimaufnahme etc.) vermindert sich dieser Tagesbetrag. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Anteil der Pflegekasse:
Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung je nach bewilligtem Pflegegrad dem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.
Kosten des Pflegeplatzes:
Der Preis des Pflegeplatzes umfasst den Pflegesatz der Einrichtung, die entsprechenden Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie die Ausbildungskosten des Personals.
Investitionskosten:
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei uns über die für Sie relevanten Investitionskosten.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II).