Lockerrung der Besucherregelung

  • 14.05.2020

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

viele möchten jetzt gerne wieder Zeit mit Ihren Familienangehörigen und Freunden verbringen. Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeitenden freuen sich, Sie wieder in unserem Haus begrüßen zu dürfen.

Wir bitten Sie jedoch: Bleiben Sie weiterhin konsequent! Denn die Hygiene- und Abstandsregelungen, um das neuartige Coronavirus weiter einzudämmen, bleiben bestehen. Um Sie und Ihre Angehörigen zu schützen ist es zwingend notwendig, die vom Robert-Koch-Institut festgelegten Hygienemaßnahmen und die einrichtungsinternen organisatorischen Abläufe einzuhalten.

Aktuelle Regelungen für Besuche müssen und werden wir umsetzen:

Weiterhin Keine Besuche von:

  • Personen unter 16 Jahren
  • Personen mit Erkältungssymptomen
  • Personen mit Verdacht auf SARS Cov-2 oder vorherigen Auslandsaufenthalten

- Besuche sind im Vorfeld telefonisch anzumelden, damit wir diese vorbereiten und durchführen können

- Besuchszeiten sind einzuhalten

- Mo – Fr 09 – 12 Uhr und 14 – 16.30 Uhr

- So 14 – 17 Uhr

- Max. 1 Stunde pro Tag, hier weichen wir zunächst von der maximalen Dauer ab, um möglichst vielen Besuchern die Möglichkeit zu geben. Wir bitten Sie daher um Verständnis.

- Sollten Sie weniger Zeit benötigen, bitten wir Sie dies bei der Terminvereinbarung bekannt zu geben. Somit erhalten mehr Bewohner die Möglichkeit eines Besuchs.

- Besucher müssen einen Mundschutz mitbringen und tragen. Ebenfalls müssen unsere Bewohner einen Schutz tragen.

- Besucher werden auf Erkältungssymptome hin um eine Selbsteinschätzung gebeten. Bei Bedarf führen wir eine kontaktlose Temperaturmessung durch

- Besucher werden in Hygiene- und Abstandsregeln unterwiesen

- Besucher müssen sich registrieren

- Es darf vorerst nur 1 Person sich pro Bewohner registrieren. Bitte überlegen Sie daher vorher, welcher Angehörige das Besuchsrecht in Anspruch nimmt.

- Sie werden dann vom Personal zum Bewohner oder Besuchbereich begleitet

- Wir bitten Sie nur direkte Wege im Haus zu nutzen und möglichst wenig Kontaktflächen zu berühren.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diese Regelungen umsetzen und bei Bedarf auch Besuche untersagen müssen.

Wir untersagen Besuche, wenn:

  • Oben genannte Regelungen nicht eingehalten werden
  • Ein Verdacht auf eine Erkältungssymptomatik besteht
  • Oder organisatorische Gründe vorliegen

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Helfen Sie uns mit die Besuche für alle Angehörigen zu ermöglichen und die Gefahr einer Ansteckung zu vermeiden.

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