Besucherregelung

  • 05.05.2020

Aufgrund der derzeitigen Lockerungen erhalten wir vermehrt Anfragen, ob unsere Besucherregelungen ebenfalls aufgeweicht werden.

Für uns gilt fortwährend ein Besuchsverbot. Nur aus wichtigem Grund, in Notfällen sind Besuche möglich.

Sobald wir Sie als Besucher wieder empfangen dürfen, werden wir dies sofort bekanntgeben.

Die dazu gehörenden Anordnungen finden Sie beim Thr. Landesverwaltungsamt, der Heimaufsicht.

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